Aktuelles
Bekanntmachung: Neuvergabe der Jagdpacht in Gachenbach
Die Jagdgenossenschaft Gachenbach schreibt zum 01.04.2027 die Verpachtung unseres Jagdrevieres neu aus.
Über das Revier
Das zu verpachtende Revier umfasst eine Fläche von ca. 716 Hektar und zeichnet sich durch eine abwechslungsreiche Struktur aus Wald-, Feld- und Wiesenflächen aus. Geprägt durch die Hügellandschaft rund um Gachenbach und die Nähe zu Maria Beinberg bietet das Revier einen gesunden Bestand an Niederwild sowie Rehwild.
Unsere Erwartungen an den künftigen Pächter
Wir suchen einen zuverlässigen und engagierten Pächter, dem ein vertrauensvolles Miteinander mit den Grundeigentümern am Herzen liegt. Besonderen Wert legen wir auf:
Präsenz vor Ort: Eine regelmäßige Betreuung des Reviers und die Nähe zur Gemeinde.
Waldangepasste Wildbewirtschaftung: Eine konsequente Bejagung zur Unterstützung der natürlichen Waldverjüngung und zur Vermeidung von Wildschäden in der Landwirtschaft.
Hege und Naturschutz: Eine waidgerechte Jagdausübung im Einklang mit den ökologischen Erfordernissen unserer Kulturlandschaft.
Gute Zusammenarbeit: Ein offenes Ohr für die Belange der Land- und Forstwirte.
Angaben zum Revier:
Größe: 722 ha Gesamtfläche, davon 716 ha bejagbare Fläche
Struktur: 151 ha Wald und Gehölz, 526 ha Landwirtschaft
Jagbare Flurstücke : 806
Vorkommende Wildarten: Rehwild, wenig Schwarzwild (Wechselwild), Niederwild, Raubwild

Bewerbungsverfahren
Interessierte Jagdpachtbewerber, die im Besitz eines gültigen Jahresjagdscheins sind und die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Pacht erfüllen, werden gebeten, ihr schriftliches Gebot bis zum 20.09.2026 einzureichen.
Bitte richten Sie Ihre Unterlagen an:
Jagdgenossenschaft Gachenbach z. Hd. Herrn Christoph Forster - Oberschönbacher Weg 4 - 86565 Gachenbach
kontakt@jagdgenossenschaft-gachenbach.de
Für Rückfragen steht der Jagdvorstand gerne zur Verfügung.
Unter nachstehenden Link können Sie sich unser Bewerbungsformular herunterladen und ausfüllen.
Rechtliches
Jagdschilling
Laut aktuellen Beschluß der Jahreshauptversammlung, wird der Jagdschilling auch weiterhin ausbezahlt
Sollten Sie berechtigt sein den Jagdschilling für Ihre Flächen zu erhalten und erhalten Sie diesen nicht (z.B.Eigentümerwechsel, Kauf oder Verkauf von Flächen), oder Sie erhalten den Jagdschilling und wollen darauf verzichten, füllen Sie bitte das Formular unter nachstehenden Link aus und senden Sie dieses an
